Höchstbetrag § 10 Abs.4
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26.07.2010, 16:09
Beitrag: #9
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RE: Höchstbetrag § 10 Abs.4
Hallo,
jetzt habe ich selber nochmal recherchiert und habe folgendes noch in Erfahrung bringen können: So ist es doch möglich nach § 257 Abs. 2 SGB V die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung des Ehegatten in die BM für den Beitragszuschuss einzubeziehen. Dies wurde aber von dem EM nicht gemacht, sondern nur seine und die der Kinder wurden für die BM für den Beitragszuschuss einbezogen (Beitragszuschuss bereits mit Kindern beim Höchstbetrag). Bei dem zitierten FG-Urteil BaWü war dies aber nicht der Fall. Erst als man die Beiträge der Ehefrau mit einbezogen hat, wurde im bis zur Höhe des Höchstbetrag der steuerfreie Zuschuss gezahlt. Damit könnte ich doch noch argumentieren, aber ob dies was an der Sache ändert, glaube ich persönlich allderdings nicht. |
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