IAB verquer
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26.07.2010, 12:54
Beitrag: #6
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RE: IAB verquer
Hallo,
@limo Freiberufler können neuerdings auch einen Eintrag in das HR beantragen, sind jedoch aufgrund der Besonderheit des Kaufmann-Begriffs gezwungen im täglichen Wirtschafts- und Rechtsverkehr mit ihrem Namen und der Berufsbezeichnung aufzutreten. Allerdings gibt es keine rechtliche Ordnung wonach sie sich tatsächlich eintragen können. Zu Unterscheiden sind zwei Arten von Freiberuflern: die mit Standesordnung, welche durchaus eine entsprechende Eintragungsregelung beinhalten kann und die ohne Standesordnung, die bei der Eintragung auf den Mitwirkungswillen des HR angewiesen sind. Also einen definitiven Rechtsanspruch hat der Freiberufler nicht. @fliederius 2 Mag ja die richtige Argumentation für einen möglichen Übergang des IAB sein. Nur die WG wurden ja tatsächlich in der aufnehmenden Gesellschaft auch angeschafft, so dass der in der Einzelfirma gebildete IAB in der GmbH & Co. KG aufzulösen wäre. Damit verpufft einfach die beabsichtigte Wirkung, da Bildung IAB und Anschaffung der WG in das gleiche Jahr fallen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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IAB verquer - taxpert - 24.07.2010, 16:01
RE: IAB verquer - zaunkönig - 25.07.2010, 17:38
RE: IAB verquer - fliederus2 - 25.07.2010, 22:20
RE: IAB verquer - limo - 26.07.2010, 08:47
RE: IAB verquer - tosch - 26.07.2010, 09:06
RE: IAB verquer - zaunkönig - 26.07.2010 12:54
RE: IAB verquer - Petz - 26.07.2010, 15:21
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