24.07.2010, 16:01
Chronologie der Ereignisse:
A ist unstrittig freiberuflich tätig. Frühjahr 2008 läst er sich als e.K. im HR eintragen.
Sommer 2008 gründet A die A GmbH & Co KG, bei der er 100% der Anteile hält.
Im Herbst 2008 wird durch einen Abspaltungs- und Aufnahmevertrag das gesamte bisherige Einzelunternehmen abgespalten und gegen Gewährung (weiterer) Gesellschaftsanteile von der KG aufgenommen.
Bei Erstellung der Abschlüsse für 2008 wird auf Ebene der ehemaligen Einzelfirma ein IAB gebildet.
M.E.n. ist eine Bildung des IAB auf Ebene der ehemaligen Einzelfirma für 2008 nicht möglich, da auf dieser Ebene keine zukünftige Investition mehr gewollt und möglich ist. Oder anders ausgedrückt, da zukünftige Investitionen auf Ebene der KG oder SBV stattfinden, läuft ein IAB hier ins Leere!
Auf Ebene der KG (oder SBV) wäre die nachträgliche Bildung eines IAB im Rahmen der Bp grundsätzlich möglich. Die Investiionsabsicht würde ich als gegeben unterstellen, da der IAB bisher auf der "falschen" Ebene gebildet wurde (kann man aber drüber streiten!). Problematisch ist jedoch, dass auf Ebene der KG bereits fast alle WG, für die ein IAB gebildet wurde, angeschafft worden sind! Damit fehlt der Finanzierungszusammenhang.
Oder hab ich irgendwo 'nen Knopf rein gebracht?
taxpert
A ist unstrittig freiberuflich tätig. Frühjahr 2008 läst er sich als e.K. im HR eintragen.
Sommer 2008 gründet A die A GmbH & Co KG, bei der er 100% der Anteile hält.
Im Herbst 2008 wird durch einen Abspaltungs- und Aufnahmevertrag das gesamte bisherige Einzelunternehmen abgespalten und gegen Gewährung (weiterer) Gesellschaftsanteile von der KG aufgenommen.
Bei Erstellung der Abschlüsse für 2008 wird auf Ebene der ehemaligen Einzelfirma ein IAB gebildet.
M.E.n. ist eine Bildung des IAB auf Ebene der ehemaligen Einzelfirma für 2008 nicht möglich, da auf dieser Ebene keine zukünftige Investition mehr gewollt und möglich ist. Oder anders ausgedrückt, da zukünftige Investitionen auf Ebene der KG oder SBV stattfinden, läuft ein IAB hier ins Leere!
Auf Ebene der KG (oder SBV) wäre die nachträgliche Bildung eines IAB im Rahmen der Bp grundsätzlich möglich. Die Investiionsabsicht würde ich als gegeben unterstellen, da der IAB bisher auf der "falschen" Ebene gebildet wurde (kann man aber drüber streiten!). Problematisch ist jedoch, dass auf Ebene der KG bereits fast alle WG, für die ein IAB gebildet wurde, angeschafft worden sind! Damit fehlt der Finanzierungszusammenhang.
Oder hab ich irgendwo 'nen Knopf rein gebracht?
taxpert