Höchstbetrag § 10 Abs.4
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26.07.2010, 12:36
Beitrag: #6
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RE: Höchstbetrag § 10 Abs.4
Hallo,
da lässt sich nur gegenargumentieren, soweit die Voraussetzungen in der Urteilsbegründung des FG bei Deinem Steuerpflichtigen anders sind. Hierzu ersehe ich allerdings keine Anhaltspunkte aus dem dargestellten Sachverhalt. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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