Höchstbetrag § 10 Abs.4
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26.07.2010, 11:39
Beitrag: #5
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RE: Höchstbetrag § 10 Abs.4
Hallo Opa,
Ja für den EM sind nur 1.500,00 berücksichtigen aber für die EF (Hausfrau) die freiweillig gesetzlich versichert ist auch?? |
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