Eigenheimzulage
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29.08.2007, 08:30
Beitrag: #62
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RE: Eigenheimzulage
Petz schrieb:...Klar, schließlich hat man gegenüber seinen Mandanten/Mitgliedern eine Verpflichtung, im Rahmen aller gesetzlichen Möglichkeiten, ..... Unsere (meine, Opa, Vorwitzig, ..) Argumente kennst du nun, aber wie verhält/begründet es derjenige, der auf der anderen Seite des Schreibtisches sitzt (außer dem bekannten, ... in etwa:"Änderung der Verhältnisse" oder der von zaunkönig), bzw. welche Argumente führt er gegen unsere an? Auch dies ist doch der Sinn des Forums. Deine Argumentation beschränkt sich m.E. darauf, dass der Steuerpflichtige Fehler gemacht hat. Welche denn, außer dem, dass er bei allen Kindern "kein" KG eingetragen hat. Auch ein schlechtes Formular, welches sowas zuläßt. Es ist ein Unterschied, ob ich "Null" eintrage oder das Feld leer lasse.(nur als anderes Beispiel, denn Null ist eine bewußte Erklärung) Wenn "kein" Eintrag bedeutet kein Kindergeld, anstelle von "1"=ja und "2"= nein, kann dies doch nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen gehen. Ich werde mich mal um die Erläuterungen bemühen zum Antrag. Bleibt aber immer noch die Frage, weshalb hat das FA die Angaben des Steuerpflichtigen bewußt geändert? Und damit selber eine rechtsfehlerhafte Festsetzung getroffen? mfg Dr. H.C. Freak |
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