Eigenheimzulage
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28.08.2007, 21:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.08.2007 21:10 von Vorwitzig.)
Beitrag: #60
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RE: Eigenheimzulage
Petz schrieb:Hans-Christian schrieb:Im Antragsformular ist unter der Überschrift: sicher Petz, aber es wurde eben nicht eingetragen, dass der ASt. auch nur für ein Kind einen Kfb erhält. Und noch was: mir liegen die Einkommensteuerbescheide für die letzten 7 Jahre vor. Alles gleiche Steuernummer. Ich glaub, hier hat die Verwaltung wirklich geschlafen. @Zaunkönig: ich glaube, dass Ihre Ausführungen falsch sind: wäre dies richtig, so könnte die FinVerw. unter Übergehung jeglichen falschen Eigenheimzulagebescheides zu Unrecht gewährte Eigenheimzulage zurückbekommen. Dies widerspricht jeglichen rechtsstaatlichen Grundsätzen: Vertrauensschutz muss der Bürger haben, soweit er in die Richtigkeit vertrauen durfte. Ach und das gröbste: die haben in diesem Jahr Eigenheimzulage in voller Höhe gezahlt, obwohl sie vor einem Jahr entdeckt haben, dass der Antragsteller nur 2 leibliche Kinder hat. In Kenntnis der Tatsache, dass der Anspruch auf Eigenheimzulage nicht in der festgesetzten Höhe besteht, haben sie die falsch festgesetzte Eigenheimzulage vollständig ausbezahlt. Nun ist das Geld natürlich weg. Ich werds aber im Rahmen eines Einspruchsverfahrens klären lassen. Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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