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Musterverfahren Werbungskostenabzug bei erstmaliger Berufsausbildung ab 2004
17.07.2010, 01:42
Beitrag: #16
RE: Musterverfahren Werbungskostenabzug bei erstmaliger Berufsausbildung ab 2004
Hallo,

bezüglich Erstausbildung von Piloten hat das FG Münster vor ein paar Tagen gegen den Steuerpflichtigen entschieden. Das Urteil ist insoweit auch interessant, als das FG detailliert beschrieben hat, was unter einer Erstausbildung zu verstehen ist.


Der Fall:

Steuerpflichtiger macht 30.000 Euro für Pilotenausbildung in seiner ESt-Erklärung als WK geltend und bekommt lediglich den SA-Abzug von 4.000 Euro zugebilligt. Hiergegen richtete sich die Klage.

Steuerpflichtiger hatte während seines Zivil- oder Ersatzdienstes eine Ausbildung als Rettungssanitäter durchlaufen und dann die Pilotenausbildung gemacht. Das FG sah in der Ausbildung als Rettungssanitäter keine Erstausbildung, da es eine solche nur für annerkennungswürdig sieht, soweit die Ausbildung vor einer Berufskammer (oder IHK) abgeschlossen wird.

Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.


Leider habe ich kein Az dazu.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Musterverfahren Werbungskostenabzug bei erstmaliger Berufsausbildung ab 2004 - zaunkönig - 17.07.2010 01:42

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