§ 15 EStG und Gewerbeanmeldung
|
28.08.2007, 16:38
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: § 15 EStG und Gewerbeanmeldung
ob es irgendwo steht, weiss ich nicht, jedoch hat die Gewerbeanmeldung nichts mit der Einkommensteuer zu tun, genauso wenig wie die Bewertung von Einkünften in der Einkommensteuer maßgebend ist für die Bewertung von Einkünften bei der Gewerbesteuer.
Auch wenn das Finanzamt jahrelang Einkünfte nach § 18 EStG angenommen hat, kann die Gemeinde hingehen, und Einkünfte nach § 15 annehmen. Aber natürlich hat das eine für das andere Indizwirkung. Beste Grüße Vorwitzig |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
§ 15 EStG und Gewerbeanmeldung - jurico - 28.08.2007, 16:36
RE: § 15 EStG und Gewerbeanmeldung - Vorwitzig - 28.08.2007 16:38
RE: § 15 EStG und Gewerbeanmeldung - jurico - 28.08.2007, 16:41
RE: § 15 EStG und Gewerbeanmeldung - Clematis - 28.08.2007, 18:18
RE: § 15 EStG und Gewerbeanmeldung - jurico - 29.08.2007, 21:03
RE: § 15 EStG und Gewerbeanmeldung - Clematis - 30.08.2007, 07:32
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste