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vGA Pension
12.07.2010, 13:12
Beitrag: #2
RE: vGA Pension
Cloud schrieb:Jetzt hat der Gesellschafter Y ja keine Wahl auf das Teileinkünfteverfahren §32d Abs. 2 Nr. 3, dass wesentlich besser wäre für Ihn!
Wär er mal blos Gesellschafter geblieben ...

Zitat:Ist das nicht eine Ungleichbehandlung gegenüber aktive, die wo ebenfalls eine vGa vorliegt?
Ja, aber doch mit gutem Grund.

Und er hat doch mehr Geld im Säckel als ein Versorgungsempfänger, der nur eine "angemessene" Rente bekommen.
Wären die Versorgungsbezüge angemessen, müsste er sie auch komplett versteuern.
Ich finde, so wirklich schlecht steht er gar nicht da. Big Grin
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vGA Pension - Cloud - 11.07.2010, 18:17
RE: vGA Pension - tosch - 12.07.2010 13:12
RE: vGA Pension - Cloud - 12.07.2010, 17:38
RE: vGA Pension - tosch - 12.07.2010, 18:51
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