Steuerberater

Normale Version: vGA Pension
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Hallo,

folgender Sachverhalt:

GmbH X erteilt Gesellschafter Y eine Pensionszusage, diese ist wie sich später raustellt, nicht angemessen. Bei der Auszahlung der Vorsorgebezüge wird ein bestimmter Prozentsatz als vGA bei den Einnahmen aus Kapitalvermögen erklärt, entsprechend werden die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gekürzt.

Der "Gesellschafter" ist seit Rentebeginn nicht mehr Gesellschafter (keine Beteiligung) und auch nicht beruflich für die GmbH X tätig. Die GmbH X wird von den Söhnen weitergeführt.

Jetzt hat der Gesellschafter Y ja keine Wahl auf das Teileinkünfteverfahren §32d Abs. 2 Nr. 3, dass wesentlich besser wäre für Ihn!

Ist das nicht eine Ungleichbehandlung gegenüber aktive, die wo ebenfalls eine vGa vorliegt?

Für Meinungen wäre ich sehr dankbar

Grüße
Cloud schrieb:Jetzt hat der Gesellschafter Y ja keine Wahl auf das Teileinkünfteverfahren §32d Abs. 2 Nr. 3, dass wesentlich besser wäre für Ihn!
Wär er mal blos Gesellschafter geblieben ...

Zitat:Ist das nicht eine Ungleichbehandlung gegenüber aktive, die wo ebenfalls eine vGa vorliegt?
Ja, aber doch mit gutem Grund.

Und er hat doch mehr Geld im Säckel als ein Versorgungsempfänger, der nur eine "angemessene" Rente bekommen.
Wären die Versorgungsbezüge angemessen, müsste er sie auch komplett versteuern.
Ich finde, so wirklich schlecht steht er gar nicht da. Big Grin
Hi tosch,

wenn man es von der Seite betrachtet, steht er natürlich besser daTongue...

Aber wären die Versorgungsbezüge angemessen, wären sie ja auch deutlich geringer, somit müsste er auch weniger versteuern. Zu dem entsteht der GmbH ja auch nur der Aufwand über die "gekürtzen" Versorgungsbezüge, wie bei allen Gesellschaftern ja auch....also irgendwie finde ich die Regelung in 32d nervigSad

Zitat:Ja, aber doch mit gutem Grund

und welcher ist das?

Grüße
Cloud schrieb:Aber wären die Versorgungsbezüge angemessen, wären sie ja auch deutlich geringer, somit müsste er auch weniger versteuern.
Das klingt ja ganz so, als ob wir jetzt die Steuern auf das Einkommen zahlen, das wir NICHT verdienen? Rolleyes

Zitat:und welcher ist das?
Er hat leichtsinnigerweise seine Gesellschafterstellung aufgegeben. Die steuerlichen Konsequenzen hätte ihm doch sein Steuerberater vorher sagen können, oder? Wink
Es droht doch nicht etwa ein Haftungsfall? Cool

Gruß

tosch
naja so wollte ich das jetzt auch nicht sagenTongue

ne der ist schon lange kein Gesellschafter mehr, weit vor Abgeltungsteuer....

Aber ich versuch eine Lösung irgendwie zu finden =)

Danke nochmals
Hallo,

trotzdem nochmal eine Frage zu dem Thema....kommt es nicht zu einer doppelbesteuerung in Höhe der vGa??
Klar, wie bei oGA! Keine Gewinnminderung für KSt und Besteuerung bei ESt!
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