Eigenheimzulage
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28.08.2007, 13:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.08.2007 13:21 von Hans-Christian.)
Beitrag: #51
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RE: Eigenheimzulage
Opa schrieb:Nein, denn es haben sich die Verhältnisse geändert "die zu Grunde gelegt wurden" (s. 11/2 Wortwörtlich). Darauf, ob die tatsächlichen Verhältnisse sich geändert haben, kommt es nicht an. Nein, da bin ich anderer Auffassung. Die Verhältnisse haben sich nicht geändert, sondern das FA hat eine rechtsfehlerhafte Festsetzung getroffen, indem es für Kinder, für die der Anspruchsberechtigte kein Kindergeld/Kinderfreibetrag hat die Zulage gewährte. Und diese Verhältnisse haben sich nicht geändert. Weder die tatsächlichen, er bekommt nach wie vor kein Kindergeld für zwei Kinder, noch die die Grundlage waren lt. Antrag, eben kein Kindergeld. Im Übrigen hat der Steuerpflichtige Angaben zu den Kindern gemacht, auf dessen Grundlage das FA zu entscheiden hat, ob er Kinderzulage bekommt oder nicht. Das FA hat falsch entschieden auf Grund der gemachten Angaben, das heißt, es hat eine rechtsfehlerhafte Festsetzung getroffen. Die kann nach Rz. 73 geändert werden. Ach ja, meiner Meinung nach sind "Verhältnisse" Tatsachen und keine Würdigungen dieser. Und die Tatsachen haben sich nicht geändert. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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