Eigenheimzulage
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28.08.2007, 11:54
Beitrag: #49
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RE: Eigenheimzulage
Opa schrieb:Ich könnte mich nur wiederholen. Ich auch, macht nichts. Deiner Meinung nach ist Rz. 68 zutreffend. Ich bezweifele dies, da ja keine Änderung der Verhältnisse nach der Festsetzung eintraten. M.E. ist Rz 73 zutreffend, da durch eine rechtsfehlerhafte Festsetzung des FA eine Neufestsetzung erfolgen muß. Da dies aber zuungunsten des Steuerpflichtigen ausgeht, wird frühestens ab dem Kalenderjahr die Änderung wirksam, in dem das FA ändert. Also 2007. Bist du bereit deine Meinung zu ändern? mfg Dr. H.C. Freak |
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