Eigenheimzulage
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28.08.2007, 06:04
Beitrag: #46
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RE: Eigenheimzulage
Hallo,
also das BMF-Schreiben habe ich mir auch durchgelesen, und es hat mich in meiner Betrachtungsweise nicht sonderlich weiter gebracht. Es gibt hier einen Widerspruch in der ganzen Sache: Der Antragsteller hat keine Angaben zu den Kindern gemacht. Für den Sachbearbeiter bei der Finanzverwaltung müssen aber Fakten vorhanden gewesen sein, dass hier möglicherweise für 4 Kinder die Zulagevoraussetzungen vorhanden sind. Verwunderlich erscheint mir auch, dass der Bescheid nicht unter 164 AO gestellt wurde, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Nochmals, nach meiner Auffassung lagen die Anspruchsvoraussetzungen nicht vor. § 11 EigZulG kann nach meiner Meinung nur dann greifen, wenn sich etwas an den Voraussetzungen der im Gesetz bezeichneten Bezugsgrößen verändern würde. Dies wäre der Fall, wenn ein Kind neu hinzukäme, ein Kind wegfallen würde, nachträglich die Einkommensgrenze für den Antragsstellungszeitpunkt überschritten oder unterschritten wäre, sich etwas an der ehelichen Gemeinschaft ändern würde oder die AK/HK sich ändern. Das wären Möglichkeiten der Änderung nach § 11 II oder § 11 V EigZulG. Hier hat der Antragsteller jedoch einen Vorteil erhalten, für den er gar keinen Rechtsanspruch hat. Und Zahlungen ohne Rechtsanspruch können, soweit nicht Verjährungsfristen eingetreten sind, zurückgefordert werden. Und dieser Rückforderungsanspruch ergibt sich aus § 37 II AO. Aber es besteht ja die Möglichkeit "Licht ins Dunkel" zu bringen und die Neufestsetzung bzw. Änderung anzufechten und sich auf § 11 V EigZulG zu beziehen und einfach mal abzuwarten was da so herauskommt. Begründung kann damit angegeben werden, dass der Antragsteller lediglich alle 4 Kinder angegeben hat, weil sie in seinem Haushalt leben und er sie als familienzugehörig betrachtet hat, und der Erfüllungstatbestand "Kinder im Sinne § 32 VI EStG" nicht bewusst (bekannt) war. Darüberhinaus ja auch alle Unterlagen zu seiner einkommensteuerlichen Situation dem FA bekannt waren und im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung die Anzahl der Kinder nie Gegenstand von Rückfragen waren. Mal sehen was daraus folgt. Unabhängig meiner Auffassung, dass das Finanzamt die Beträge zurückfordern kann, wäre dies der Weg, den ich auch gehen würde. Allein schon aus der Überlegung "wer einmal irrt, dem kann es nochmal passieren". ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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