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Kostentragungspflicht FG bei möglicher Verfahrensruhe
30.06.2010, 17:39 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.08.2010 19:29 von meyer.)
Beitrag: #8
RE: Kostentragungspflicht FG bei möglicher Verfahrensruhe
Die Klage ist auch nicht das eigentlich Ziel, sondern die schnelle Erledigung.

Der Hinweis auf die klare Rechtsprechung und die Aufforderung zur Entscheidugn sollte hoffentlich dazu führen, dass der Änderungsbescheid jetzt sehr schnell kommt. Es geht um eine zusätzliche Erstattung im hohen fünfstelligen Bereich und Mandant benötigt dringend Liquidität.
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RE: Kostentragungspflicht FG bei möglicher Verfahrensruhe - meyer - 30.06.2010 17:39

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