Eigenheimzulage
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27.08.2007, 22:26
Beitrag: #45
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RE: Eigenheimzulage
nach Rz 75 des BMF -Erlasses ist § 173 AO anwendbar.
@catja Nach dem zitierten Urteil müßte eine rückwirkende Änderung gem. § 11 V EigZulG unzulässig sein, weil es sich hier um einen materiellen Fehler handelt, der zu einer Änderung zu Ungunsten des Anspruchsstellers führt. § 11 II ist nicht anwendbar, weil keine Änderung i.S. der Beispiele vorliegt, sondern schlichtweg eine fehlerhafte Festsetzung, weil der Sachbearbeiter die Sache nicht ordentlich geprüft hat. Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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