Eigenheimzulage
|
27.08.2007, 18:24
Beitrag: #44
|
|||
|
|||
RE: Eigenheimzulage
Wie gesagt, ich lese es so, daß 11/2 (wäre Rz. 68), statt 11/5 (Rz. 73) zur Anwendung kommt.
Ich würde jedoch auch, abweichend von meinem Standpunkt, mal einen Einspruch schreiben und argumentieren, daß 11/5 zur Anwendung kommt und damit Wirkung ab jetzt für die Zukunft besteht, aber keine Rückwirkung. Gegen eine Einspruchsentscheidung, die meine Meinung (s.o.) beinhaltet, würde ich aber keine Klage wagen. Viele Grüße |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste