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Ausschüttung vor Veräußerung?
24.06.2010, 18:57
Beitrag: #7
RE: Ausschüttung vor Veräußerung?
Steuerlich m.E. fast egal, wenn bei der Gewinnausschüttung zum Teileinkünfteverfahren optiert werden kann.

Wegen geringerem Notarwert tendiere ich auch zu 2.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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RE: Ausschüttung vor Veräußerung? - Lemgun - 24.06.2010 18:57

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