24.06.2010, 11:33
Streitthema:
Steuerpflichtiger A (, der die Voraussetzungen des § 16 Abs. 4 EStG erfüllt,) hält Anteile 100 % an einer GmbH und möchte die GmbH loswerden.
Die GmbH hat hohe Gewinnvorträge.
Ein Käufer findet sich sowohl mit, als auch ohne die Gewinnvorträge in der Bilanz.
StB1 meint: Anteil so wie er ist verkaufen.
StB2 meint: Gewinnvorträge ausschütten und dann Anteil (zu einem entsprechend geringeren Preis) verkaufen, um den Freibetrag des § 16 nicht unnötig zu belasten.
Wer hat Recht?
Steuerpflichtiger A (, der die Voraussetzungen des § 16 Abs. 4 EStG erfüllt,) hält Anteile 100 % an einer GmbH und möchte die GmbH loswerden.
Die GmbH hat hohe Gewinnvorträge.
Ein Käufer findet sich sowohl mit, als auch ohne die Gewinnvorträge in der Bilanz.
StB1 meint: Anteil so wie er ist verkaufen.
StB2 meint: Gewinnvorträge ausschütten und dann Anteil (zu einem entsprechend geringeren Preis) verkaufen, um den Freibetrag des § 16 nicht unnötig zu belasten.
Wer hat Recht?