Steuerberater

Normale Version: Ausschüttung vor Veräußerung?
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Streitthema:

Steuerpflichtiger A (, der die Voraussetzungen des § 16 Abs. 4 EStG erfüllt,) hält Anteile 100 % an einer GmbH und möchte die GmbH loswerden.

Die GmbH hat hohe Gewinnvorträge.

Ein Käufer findet sich sowohl mit, als auch ohne die Gewinnvorträge in der Bilanz.

StB1 meint: Anteil so wie er ist verkaufen.

StB2 meint: Gewinnvorträge ausschütten und dann Anteil (zu einem entsprechend geringeren Preis) verkaufen, um den Freibetrag des § 16 nicht unnötig zu belasten.

Wer hat Recht?
wieso denn § 16 IV EStG? ist der vorgang nicht ein fall des § 17 EStG oder überlese ich den verweis auf § 16 IV EStG?
Würde auch zum § 17 EStG tendieren. Oder wo ist mein Brett?
Klein Brett: Klar. § 17.
Problem bleibt aber das Gleiche:

Ausschütten und dann verkaufen, oder gleich verkaufen ohne Ausschüttung?
Hallo,

ich kenne es aus meiner (vergangenen) Praxis in aller Regel so, dass lediglich der Anteil verkauft wurde. Die übertragenden Gesellschafter blieben für das Wirtschaftsjahr der Übertragung am Gewinn beteiligt. Das beinhaltete dann auch die Möglichkeit der thesaurierten Vorjahresgewinne.


Also 2e. Variante
Auch wegen der Notarkosten erst ausschütten und dann geringeren Kaufpreis beurkunden lassen.
Steuerlich m.E. fast egal, wenn bei der Gewinnausschüttung zum Teileinkünfteverfahren optiert werden kann.

Wegen geringerem Notarwert tendiere ich auch zu 2.
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