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Ausschüttung vor Veräußerung?
24.06.2010, 12:54
Beitrag: #5
RE: Ausschüttung vor Veräußerung?
Hallo,

ich kenne es aus meiner (vergangenen) Praxis in aller Regel so, dass lediglich der Anteil verkauft wurde. Die übertragenden Gesellschafter blieben für das Wirtschaftsjahr der Übertragung am Gewinn beteiligt. Das beinhaltete dann auch die Möglichkeit der thesaurierten Vorjahresgewinne.


Also 2e. Variante

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Ausschüttung vor Veräußerung? - zaunkönig - 24.06.2010 12:54

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