Eigenheimzulage
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27.08.2007, 16:50
Beitrag: #40
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RE: Eigenheimzulage
Zitat:Hinsichtlich der fehlenden Voraussetzungen greift § 11 überhaupt nicht Zitat:Einer Änderungsvorschrift bedarf es überhaupt nicht. Kann ich auch nicht so richtig nachvollziehen. Dann wäre die Begründung im neuen Bescheid ja falsch. Ein Verwaltungsakt (ursprünglicher Bescheid) kann doch nur auf Grund einer Änderungsvorschrift geändert, aufgehoben, usw. werden. Dann wären die extra Änderungsvorschriften der AO ja überflüssig. Viele Grüße[/font] |
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