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Spaltung §§ 123 ff UmwG
27.08.2007, 16:40
Beitrag: #2
RE: Spaltung §§ 123 ff UmwG
Hallo,

Erhält die A-GmbH nicht in Höhe der Abspaltung eine Beteiligung an der B-GmbH?

Die B-GmbH wird neu gegründet, also dürfte das Stammkapital der B-GmbH neu eingezahlt werden.

Abgespalten wird lediglich der Teilbetrieb 1. Nach meiner Auffassung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Letztlich sollen ja nur die Buchwerte fortgeführt werden und eine Aufdeckung der stillen Reserven vermieden.


Sag mir ehrlich, wenn ich die Klappe (die Finger bei mir) halten soll. Schließlich ist die Thematik für mich ja schon ein wenig antik. Dann höre ich zu (bzw. lese still mit) und lerne.

Danke!

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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Spaltung §§ 123 ff UmwG - Clematis - 27.08.2007, 11:12
RE: Spaltung §§ 123 ff UmwG - zaunkönig - 27.08.2007 16:40

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