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2 x Veranlagungsproblem:
24.06.2010, 10:40
Beitrag: #9
RE: 2 x Veranlagungsproblem:
Hallo,

mein Urteil habe ich gefunden. Es ging in eine andere, ähnliche Richtung, passt aber nicht auf den Fall hier.



Zusammenveranlagung fand statt. Aufteilungsbescheid wurde beantragt. Damit erfolgt doch Zuordnung der Einkünfte auf den jeweiligen Ehegatten und gesonderte Abrechnung. Also bekommt die Ehefrau nur wieder, was sie selbst gezahlt hat. Der Ehemann hat nichts gezahlt und ohnehin nur negative Einkünfte.

Wenn sich jetzt die Position des Ehemanns dahingehend verändert, dass er zusätzliche negative Einkünfte hat, dann ändert sich doch am Aufteilungsbescheid nichts, somit an der Gesamtsituation nichts.

Ist also nur ein Fall von Neid und Abkassieren.


Ein nachträglicher Antrag auf getrennte Veranlagung würde für den Ehemann doch nur bedeuten, dass er in einem Akt rechtsmißbräuchlicher Auslegung einen wirtschaftlichen Schaden verursachen würde, an dem er selbst nicht beteiligt ist. Das ist der klassische Fall der Willkür.

Selbst wenn jetzt der Umstand eintreten sollte, dass die Finanzverwaltung eine getrennte Veranlagung durchführt, dann könnte die Ehefrau auf eine Zusammenveranlagung klagen und im Falle der Beibehaltung der getrennten Veranlagung einen Schadensersatanspruch geltend machen.


Wenn der Mandant sonst keine Sorgen hat, dann soll er sich daran aufreiben, sein Nervenkostüm strapazieren und sich Gallenkoliken zulegen. Ich halte es schlcht für unvernünftig und wirtschaftlich aussichtslos.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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2 x Veranlagungsproblem: - Catja - 22.06.2010, 15:09
RE: 2 x Veranlagungsproblem: - meyer - 22.06.2010, 15:22
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RE: 2 x Veranlagungsproblem: - meyer - 24.06.2010, 12:28

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