Eigenheimzulage
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27.08.2007, 16:31
Beitrag: #39
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RE: Eigenheimzulage
Das hört sich aber sehr seltsam an, weil der Erlaß zum EigZulG ausdrücklich auf die Änderungsvorschriften der AO verweist.
Der Rechtsgrund für das Behaltendürfen der Eigenheimzulage ist der Eigenheimzulagebescheid. Verwaltungsakte sind der Rechtsgrund, auch wenn sie rechtswidrig sind. Bei begünstigenden Verwaltungsakten verlangt das Rechtstaatsprinzip auch Vertrauensschutz. Auch von daher kann es nicht sein, dass die Verwaltungsbehörde nicht an ihren Verwaltungsakt gebunden ist und den nach Belieben aufheben darf. Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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