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2 x Veranlagungsproblem:
24.06.2010, 00:09 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.06.2010 00:11 von meyer.)
Beitrag: #8
RE: 2 x Veranlagungsproblem:
Hallo Zaunkönig:

den BGH habe ich oben im letzten Absatz schon angeführt, zumindest vermute ich, dass das das gesuchte Urteil ist. Das besagt so sinngemäß, dass zivilrechtlich eine Pflicht zur Zustimmung zur ZV ohne einen Ausgleichsanspruch für potentielle spätere Nachteile durch nicht vorhandenen Verlustvortrag besteht, wenn die Eheleute in dem Jahr zusammen gewirtschaftet haben.

Das ist natürlich schon mal was, mit dem Winken kann, allerdings müsste ich dann erst noch näher klären, wie in der Ehe so gewirtschaftet wurde und sollte das Winken mit dem Urteil keinen Erfolg haben, müsste zivilrechtlich vorgegangen werden, da ja eine zivilrechtliche Pflicht zur Zustimmung das FA erstmal nicht interessiert.

Viel lieber wäre mir natürlich, bereits das FA aufgrund der spezellen Konstellation bringen zu können, von Vornherein in dem Fall wegen Rechtsmissbräuchlichkeit des Antrags keine getrennte Veranlagung auf alleinigen Antrag des Ex-Ehmemannes durchzuführen.
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2 x Veranlagungsproblem: - Catja - 22.06.2010, 15:09
RE: 2 x Veranlagungsproblem: - meyer - 22.06.2010, 15:22
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