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2 x Veranlagungsproblem:
23.06.2010, 21:30
Beitrag: #7
RE: 2 x Veranlagungsproblem:
Hallo,

@meyer
ja, ist korrekt angemerkt. Festsetzungsverjärhung ist der letztmögliche Zeitpunkt.


Zu dem Spezialfall:
Das wäre auch nach meiner Meinung rechtsmißbräuchlich.
Ich meine mich aber auch an ein Urteil aus den letzten max. 2 Monaten zu erinnern, da hat der BGH - so ich mich recht erinnere - in einem ähnlich gelagerten Fall geschildert, dass eben kein Ausgleichsanspruch mehr besteht.

"immer wenn man was braucht, dann hat man es nicht dabei" :-)


Wenn ich über das Urteil stolpere, was mir da so im Kopf herumschwirrt, dann melde ich mich dazu.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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2 x Veranlagungsproblem: - Catja - 22.06.2010, 15:09
RE: 2 x Veranlagungsproblem: - meyer - 22.06.2010, 15:22
RE: 2 x Veranlagungsproblem: - Catja - 22.06.2010, 15:52
RE: 2 x Veranlagungsproblem: - Opa - 22.06.2010, 16:16
RE: 2 x Veranlagungsproblem: - meyer - 23.06.2010, 19:17
RE: 2 x Veranlagungsproblem: - zaunkönig - 23.06.2010 21:30
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RE: 2 x Veranlagungsproblem: - meyer - 24.06.2010, 12:28

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