Eigenheimzulage
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27.08.2007, 16:15
Beitrag: #38
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RE: Eigenheimzulage
Hallo,
@Rei, @Petz und @Opa haben völlig recht. § 9 EigZulG regelt die Höhe der Förderung. Absatz 5 bestimmt, dass Kinder die a) ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld beansprucht werden kann, und b) zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören entsprechend gefördert werden. Hiernach gehören zwar alle Kinder zum Haushalt des Antragstellers (das Haus ist nur ihm?), so wie seine Lebenspartnerin ja auch, aber er hat keinen Anspruch auf Kindergeld oder den Freibetrag. Da beide Voraussetzungen erfüllt sein müssen, hat er hier eine Kinderzulage für zwei Kinder bekommen, die ihm nicht zuzurechnen sind, somit auch nicht Zuschussfähig sind. § 11 Abs. 2 regelt lediglich die Änderung von Verhältnissen. Damit ist gemeint, dass ein Kind hinzukommt, ein Kind herausfällt oder sich die Verhältnisse für die grundsätzliche Inanspruchnahme ändern. Hinsichtlich der fehlenden Voraussetzungen greift § 11 überhaupt nicht, da sich nichts an den Verhältnissen geändert hat. Die Verhältnisse waren von Beginn an nicht gegeben. Einer Änderungsvorschrift bedarf es überhaupt nicht. Da hier die Voraussetzungen für eine Förderung nicht vorgelegen haben, ergibt sich für den Antragsteller auch keine Rechtsgrundlage aus der er den zu Unrecht ausgezahlten betrag für sich beanspruchen kann. Hier greift § 37 Abs. 2 AO, wonach ein Rückforderungsanspruch seitens der Finanzverwaltung gegen den Antragsteller entstanden ist. Dies stellt auch keinen Verstoß gegen Art. 3 GG dar und wurde mal, in welchem anderen Rückzahlungstatbestand auch immer, vom FG Niedersachsen (21.09.2005, Az. 3 K 287/05) entschieden. Und die Wirkung für die Zukunft steht einer Rückforderung auch nicht zwingend entgegen, da nach § 14 EigZulG durchaus ein negativer Förderungsbetrag entstehen kann. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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