Eigenheimzulage
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27.08.2007, 16:06
Beitrag: #37
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RE: Eigenheimzulage
Opa schrieb:Es geht aber nur um die Zahl der Kinder, die damals zu Grunde gelegt wurden. Die hat sich geändert, wodurch (Ausb.ende, 18. Geburtstag, Geburt, Tod was auch immer) ist m.E. unerheblich und auch nicht extra erwähnt. Ob falsche Rechtsauffassung, oder materieller Fehler spielt hier keine Rolle. wäre das wirklich so, bräuchte man § 11 V EigZulG nicht mehr. Also ich bin da ganz und gar der Auffassung wie HC (gibts auch) Beste Grüße Vorwitzig |
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