2 x Veranlagungsproblem:
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22.06.2010, 18:23
Beitrag: #5
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RE: 2 x Veranlagungsproblem:
Hallo,
zu 1) Verschwende keinen Gedanken an eine eheliche Lebensgemeinschaft. Die wäre außerhalb des Steuerrechts zu klären und es wird nachträglich für den Ehemann kaum möglich sein in einem zivilrechtlichen Verfahren den entsprechenden Nachweis zu erbringen. Daher auch von mir der Rat auf die Anlage U. Die Zahlungen sind nachgewiesen, die Ehefrau gibt ja auch die Trennung zu und so könnte, bei Unterschriftsverweigerung der Anlage U, entsprechend geklagt werden. Ist zwar steuerlich vermutlich nicht so lukrativ wie die gemeinsame Veranlagung, aber der einfachere und realistischste Weg. zu 2) Solange bei Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen des § 26 EStG erfüllt sind und die sich zu einer getrennten Veranlagung entschieden haben, bei einem der Ehegatten noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist, können die sich auch noch zur Zusammenveranlagung entschließen. Das ergibt sich aber doch recht zweifelsfrei aus R26 bzw. H26. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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2 x Veranlagungsproblem: - Catja - 22.06.2010, 15:09
RE: 2 x Veranlagungsproblem: - meyer - 22.06.2010, 15:22
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