Einspruch StB-Kosten
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27.08.2007, 15:51
Beitrag: #19
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RE: Einspruch StB-Kosten
ulrike schrieb:... der Mantelbogen wird auch mal gar nicht berechnet Na, - ob das der StBGebV entspricht *grins*? Aber: wo kein Kläger, da kein Richter... Ich find´es nur ärgerlich, dass man nicht mehr nach der wirklich entstandenen Arbeit abrechnen kann (z.B. kiloweise Sonderausgaben, Auseinanderpfriemeln von Hauskostenabrechnungen bzgl. der haushaltsnahen Dienstleistungen, stapelweise Apothekenrechnungen und Arztrechnungen, dazu noch 3 Kinder über 18, die unterjährig in Ausbildung sind, arbeitslos sind, in- und außerhalb des Berücksichtuigungszeitraumes eigene Einkünfte hatten etc...) => ich mag es einfach nicht, wenn ich dem Mandanten meine Gebührenrechnung erst erklären muss, weil die "kreative Honorarfindung" nichts mehr mit dem angefallenen Aufwand zu tun hat...) (*genuggejammert*) Grüße, Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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