Steuerberater

Normale Version: Einspruch StB-Kosten
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Liebes Forum,

Praktikerfrage:

Wie handhabt Ihr das mit den Einspr�chen gegen die nicht abgezogenen Steuerberaterkosten ab 2006?

Stellt Ihr schon mit den Steuererkl�rungen einen Antrag auf Anerkennung als Sonderausgaben?
Einspruch hinterher mit neuer Tatsache "Steuerberatungskosten?

Ich mache das derzeit noch so, dass ich in den Steuererkl�rungen nur den Betrag ansetze, der BA oder WK sind. Wenn der Bescheid dann kommt, mache ich einen 4-Zeiler-Einspruch mit Verweis auf das vor dem FG Baden-W�rtt. anh�ngige Verfahren und bitte um Verfahrensruhe.
Interner Hinweis (vom H�rensagen �ber 3 Ecken) von einem FA hier im Rhein-Main-Gebiet ist, dass diese Einspr�che derzeit dann nicht bearbeitet werden, wenn sie nicht so ausf�hrlich auf das Problem eingehen, dass sich der SB damit auseinandersetzen muss (und dann m�sste er ja auch ablehnend verbescheiden).
Derzeit kriege ich noch �berall Verfahrensruhe. Meines Wissens hat sich noch keine OFD ge�u�ert?

Hat jemand einen anderen Vorschlag?

Gr��e, Catja

Jigsaw

Hallo Catja!


Zitat:Ich mache das derzeit noch so, dass ich in den Steuererkl�rungen nur den Betrag ansetze, der BA oder WK sind. Wenn der Bescheid dann kommt, mache ich einen 4-Zeiler-Einspruch mit Verweis auf das vor dem FG Baden-W�rtt. anh�ngige Verfahren und bitte um Verfahrensruhe.
Entweder das, oder die StB geben auch ganz gern alle Kosten an und wursteln die irgendwo bei den WK/BA rein!
Wahrscheinlich hoffen Sie auf gro�z�gige Bearbeitung !

Zitat:Derzeit kriege ich noch �berall Verfahrensruhe.
Seh ich auch so !

Beste Gr��e

Jigsaw
Hallo Jigsaw,

Jigsaw schrieb:Entweder das, oder die StB geben auch ganz gern alle Kosten an und wursteln die irgendwo bei den WK/BA rein!
Wahrscheinlich hoffen Sie auf gro�z�gige Bearbeitung !

Das mit der gro�z�gigen Bearbeitung funktioniert beim hiesigen FA leider nicht. Da fliegen sogar die Kosten nach � 16 raus, wenn man sie nicht vorher auf die einzelnen Geb�hrenpositionen verteilt hat....

Daher gibt es bei mir zu jeder eingereichten StB-Rechnung einen schicken Tippstreifen mit allen Positionen...

Was waren das noch sch�ne Zeiten, als man Steuerbescheide noch einfach abhaken und aus der Fristenkontrolle streichen konnte und nicht noch gezwungen war, fast jedem Steuerbescheid einen Grundsatz-Einspruch wegen irgendwas hinterherzujagen *seufz*

Wie machen das die anderen Berater hier im Forum?

Gr��e, Catja
Hallo

Bisher hatte ich Gl�ck. Habe die Kosten voll der EK Art zugeordnet und wurde auch bisher so anerkannt. Allerdings gibt es bei einem FA jetzt eine interne Verwaltungsanweisung alle StB Kosten psch. auf 50% zu k�rzen, wenn nicht eine detailierte Aufteilung vorliegt. Da dies aber die Bearbeiter nocht nicht alle wissen, gab es bis jetzt keine Streitereien.

Viele Gr��e

Jigsaw

Opa schrieb:Hallo

Bisher hatte ich Gl�ck. Habe die Kosten voll der EK Art zugeordnet und wurde auch bisher so anerkannt. Allerdings gibt es bei einem FA jetzt eine interne Verwaltungsanweisung alle StB Kosten psch. auf 50% zu k�rzen, wenn nicht eine detailierte Aufteilung vorliegt. Da dies aber die Bearbeiter nocht nicht alle wissen, gab es bis jetzt keine Streitereien.

Viele Gr��e

Ich hab�s ja gesagt !! Big GrinBig GrinBig Grin
@ Opa.

=> welches Bundesland?
Hier im sch�nen S�dhessen gibt es bzgl. der Kosten sogar schon die Bl�te, dass mir ein SB nur das netto anerkennen wollte... Der Einspruch ging zwar anstandslos durch, aber dennoch:

Es kekst mich dann doch etwas an, dass ich st�ndig Standardeinspr�che schreiben muss und ansonsten bei der Kostennote die einzelnen Rechnungsbestandteile m�glichst mandantenfreundlich kreativ "gestalten" muss (die Kammer h�rt jetzt mal bitte weg), damit im Folgejahr m�glichst viel abziehbar ist.

@Honorargestaltung: Besteht angelegentlich Interesse an einem neuen thread?
Zitat:=> welches Bundesland?

Nu Sachsen, das is ooch scheen Big Grin
Hallo,


O-Ton DStV:

Zitat:Erste Klagen vor den Finanzgerichten anh�ngig

Nach Informationen des DStV sind gegen die Nichtabziehbarkeit der privaten Steuerberatungskosten als Sonderausgaben durch Streichung des � 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG (alt) ab dem Veranlagungszeitraum 2006 mittlerweile zwei Klagen vor den Finanzgerichten anh�ngig:

1. FG Niedersachsen, Az. 10 K 103/07

2. FG Baden-W�rttemberg, Az. 5 K 186/07

Wird gegen einen Einkommensteuerbescheid Einspruch eingelegt und unter Bezugnahme auf die vorgenannten Verfahren das Ruhen des Verfahrens beantragt, kommt ein Ruhen gem�� � 363 Abs. 2 Satz 1 AO aus Zweckm��igkeitsgr�nden in Betracht. Die Entscheidung, ob das Verfahren ruht, steht im Ermessen des Finanzamts. Ob die Finanz�mter den Ausgang der Klagen abwarten und unter dem Gesichtspunkt der Verfahrens�konomie die Einspruchsverfahren ruhen lassen oder die angefochtenen Bescheide durch Erlass einer Einspruchsentscheidung in die Bestandskraft bzw. in weitere Klageverfahren "treiben", ist ungewiss.

Ich bin ja hier in D nicht mehr praktisch t�tig. Daher nur Hinweis auf die Verfahrensweise in der Vergangenheit.

Es wurde immer ein Baustein-Schreiben gepflegt. Bausteine waren die strittigen und rechtsanh�ngigen Punkte, wie sie z.B. zur Zeit Entfernungspauschale, Arbeitszimmer oder Steuerberatungskosten sind.

Bei Erstellung der Steuererkl�rungen wurden die Aufwendungen grunds�tzlich in Abzug gebracht. Den Erkl�rungen lag dann das Schreiben mit dem entsprechenden Baustein oben auf, mit Antrag auf Vorl�ufigkeitsbescheidung und Verfahrensruhe hinsichtlich des strittigen Punktes.
In aller Regel war dies problemlos m�glich, auch wenn der ein oder andere Sachbearbeiter mal gepflegt �ber die strittigen Punkte und den Antrag hinweggesehen hat. Hintergrund im allgemeinen die Tatsache, dass der Vorl�ufigkeitsvermerk nur erfolgt, soweit die entsprechende Anweisung dazu vorlag.
Dann erfolgte eben nochmals Einspruch.
Das Problem bei den Steuerberatungskosten ist jedoch, dass das Formular 2006 naturgem�� kein Feld mehr f�r dergleichen unbeschr�nkt abzugsf�hige Sonderausgaben mehr vorh�lt, und dass die Richtlinie 10.8 EStR 2005 wg. der Streichung der Abzugsf�higkeit leider auch obsolet ist.

Daher reiche ich auch die Steuerberatungskosten (soweit nicht eh� schon WK oder BA) erst im Einspruchswege nach...

Das zweite Problem (zumindest hier in Hessen) ist, dass es eben noch keine OFD-Verf�gung bzgl. der Verfahrensruhe gibt...
Daher auch keine weitl�ufigen Einspruchbegr�ndungen bzgl. StB.-Kosten meinerseits, um keine neg. Verbescheidung zu riskieren.

Und ich erinnere mich noch, wie mir letztes Jahr, - kurz nachdem der BFH (in seinem unermesslichen verfassungsrechlichlichen Reichtum) entschieden hatte, dass der SolZ eben nicht verfassungswidrig sei, von den Finanz�mtern die Formbriefe bzgl. Einspruchsr�cknahme auf den Tisch flatterten. Wer da sofort zur�cknahm und nicht auf das Einlegen der Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG warten konnte, hatte dann in der Begr�ndung den Mandanten gegen�ber schlechte Karten.

Gru�, Catja
Daraus lernen wir: Einspr�che niemals zur�cknehmen, sondern immer die drei/ vier Mahnungen und die Einspruchsentscheidung abwartenBig Grin.

Ach so: ich mach das immer so, dass ich nach Gesetzeslage die Steuererkl�rung ausf�lle und dann Einspruch einlege im Hinblick auf die anh�ngigen Verfahren.
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