Einspruch StB-Kosten
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27.08.2007, 15:26
Beitrag: #18
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RE: Einspruch StB-Kosten
Hallo,
ich schreibe oft meine GebRe mit einer anderen "Gewichtung": Ermittlung der Einkunftsarten überwiegen, der Mantelbogen wird auch mal gar nicht berechnet und für die nächste Steuererklärung baue ich meine Rechnung schon so auf, dass kein Tippstreifen erforderlich ist - z.B.: Anlage V... xy € + 19% = xyz € Anlage N xy € + 19% = xyz € usw. dann Gesamtsumme xyzzz € Grüße Ulrike |
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