Eigenheimzulage
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27.08.2007, 15:13
Beitrag: #35
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RE: Eigenheimzulage
Mal angenommen, es käme zur Prüfung der AO. Eine offenbare Unrichtigkeit liegt nicht vor; bliebe also nur §173 AO.
Hier zitiere ich mal aus der AEAO, die oben freundlicherweise verlinkt wurde: Zitat:2.3 Eine Tatsache ist nicht schon dann bekannt, wenn irgendeine Stelle des Finanzamts von ihr Kenntnis hat. Es kommt vielmehr auf den Kenntnisstand der Personen an, die innerhalb des Finanzamts dazu berufen sind, den betreffenden Steuerfall zu bearbeiten. Zitat:4.1 ... Das Finanzamt braucht den Steuererklärungen nicht mit Misstrauen begegnen, sondern darf regelmäßig von deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen; ... |
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