Eigenheimzulage
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27.08.2007, 15:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.08.2007 15:12 von Opa.)
Beitrag: #34
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RE: Eigenheimzulage
Es geht aber nur um die Zahl der Kinder, die damals zu Grunde gelegt wurden. Die hat sich geändert, wodurch (Ausb.ende, 18. Geburtstag, Geburt, Tod was auch immer) ist m.E. unerheblich und auch nicht extra erwähnt. Ob falsche Rechtsauffassung, oder materieller Fehler spielt hier keine Rolle.
Und da die Änderung den Beginn der Abweichung betrifft, eben auch rückwirkend. Ich bin mir eigentlich mit meiner Lesart sicher, aber vielleicht kann sich auch ein anderer hierzu nochmal äußern. Viele Grüße |
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