Eigenheimzulage
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27.08.2007, 14:54
Beitrag: #31
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RE: Eigenheimzulage
Opa schrieb:Vergesst mal den 173 bzw. die AO, oder die Steuererklärung. Nochmal § 11 (2) EigZulG (genau lesen): Nun, die Anzahl der Kinder hat sich nicht geändert, auch nicht die Anzahl der Kinder, für die die Zulage festgelegt wurde, die Zahl wurde nur falsch erfaßt auf Grund einer möglichen falschen Rechtsauffassung oder einer , m.E. aber nicht belegbaren, offenbaren Unrichtigkeit des FA. Es handelt sich hierbei um keine neue Tatsache. Ich bleib bei meinem Standpunkt. mfg Dr. H.C. Freak |
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