Eigenheimzulage
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27.08.2007, 14:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.08.2007 14:50 von Vorwitzig.)
Beitrag: #30
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RE: Eigenheimzulage
Opa schrieb:Vergesst mal den 173 bzw. die AO, oder die Steuererklärung. Nochmal § 11 (2) EigZulG (genau lesen): die Zahl hat sich aber nicht geändert, sie ist gleich geblieben. Damit sind m.E. die Fälle gemeint, in denen z.B. ein über 18-jähriger die Einkommensgrenzen überschreitet, so dass das Kindergeld bzw. der Kfb wegfällt. Das kann ja immer erst mit Ablauf des Kalenderjahres festgestellt werden. Eigenheimzulage gibts trotzdem erst mal. Hier geht es um einen materiellen Fehler: und der ist m.E. nach § 11 V EigZulG oder aber nach der AO zu berichtigen. Beste Grüße Vorwitzig |
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