Eigenheimzulage
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27.08.2007, 14:40
Beitrag: #26
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RE: Eigenheimzulage
Na dann Einspruch einlegen mit der Begründung einer nicht zutreffenden Rechtsgrundlage bezüglich rückwirkender Neufestlegung.
Das es sich um keine neue Tatsache handelt dabei erläutern. Und auf den Punkt 4.1 des AEAO zu §173 hinweisen. Wäre mein Vorschlag. mfg Dr. H.C. Freak |
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