Eigenheimzulage
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27.08.2007, 14:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.08.2007 14:34 von Vorwitzig.)
Beitrag: #23
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RE: Eigenheimzulage
Petz schrieb:Vorwitzig schrieb:doch, er hatte in den Vorjahren immer Einkommensteuererklärungen eingereicht. Ja, aber die Eigenheimzulage kann - außerhalb des § 11 EigZulG - nur geändert werden nach den Änderungsvorschriften der AO. Da die Vorschriften des § 11 EigZulG keine Änderung für die Vergangenheit zu lassen, muss eine Änderungsvorschrift aus der AO herhalten. Und da passt nur § 173 Nr. 1 AO. Dann stellt sich die Frage, ob dem Finanzamt bekannt war, dass der Steuerpflichtige nur für zwei Kinder einen Kfb bekommt. Und dass müßte ihm bekannt gewesen sein, wenn der Steuerpflichtige dort regelmäßig seine Einkommensteuererklärungen abgegeben hat. Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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