Eigenheimzulage
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27.08.2007, 14:30
Beitrag: #21
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RE: Eigenheimzulage
Sorry, hatte ich überlesen, aber 11/2 gibt es m.E. nicht her eine Neufestsetzung vorzunehmen.
"Haben sich die Verhältnisse für die Höhe des Fördergrundbetrags nach § 9 Abs. 2 oder die Zahl der Kinder nach § 9 Abs. 5 Satz 1 und 2 , die bei der zuletzt festgesetzten Eigenheimzulage zu Grunde gelegt worden sind, geändert, ist die Eigenheimzulage neu festzusetzen (Neufestsetzung)." Die Zahl der Kinder hat sich ja nicht geändert. |
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