Eigenheimzulage
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27.08.2007, 14:22
Beitrag: #19
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RE: Eigenheimzulage
Opa schrieb:Welcher § als Änderungsgrund/Neufestsetzung ist denn nun eigentlich genannt im neuen Bescheid? Zitat:Drei Jahre später bemerkt das Finanzamt, dass der Steuerpflichtige nur für zwei der vier Kinder Kinderfreibeträge erhält und ändert gem. § 11 II Eigenheimzulagegesetz rückwirkend den Eigenheimzulagebescheid. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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