Eigenheimzulage
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27.08.2007, 14:02
Beitrag: #13
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RE: Eigenheimzulage
Selbst bei einer offenbaren Unrichtigkeit bin ich mir im Zweifel, ob dies durchgeht.
Das FA muß doch bewußt dann selbst die Kreuze machen. Spätestens dann (bei möglicherweise unterschiedlichen Familiennamen, wurden die angegeben ?) muß es doch beim FA klingeln, es sei denn, mann hat die "Rechtsauffassung" Kinder im Haushalt (egal von wem diese sind) bekommen die Zulage. Und dies vermute ich hier mal. Unterstellung sei mal erlaubt. mfg Dr. H.C. Freak |
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