Eigenheimzulage
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27.08.2007, 14:01
Beitrag: #12
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RE: Eigenheimzulage
danke, für die zahlreichen Antworten
![]() Für eine rückwirkende Änderung ist m.E. nur Raum im Rahmen des § 173 AO. Und da ist die Frage, ob es sich bei der Tatsache, dass der Steuerpflichtige für zwei der Kinder keinen Kinderfreibetrag bekommt, um eine neue Tatsache handelt. Die Eigenheimzulage wird doch eigentlich von der gleichen Stelle festgesetzt wie die Einkommensteuer. Aus der Einkommensteuer müßte daher dem SB doch bekannt gewesen sein, dass der Stpfl. nur für zwei Kinder einen KFB bekommt. Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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