Eigenheimzulage
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27.08.2007, 13:19
Beitrag: #8
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RE: Eigenheimzulage
Auch wenn ich jetzt "Einer gegen Alle" spiele:
Das FA hat recht. Der Stpfl. ist verpflichtet, korrekte Angaben in seinen Erklärungen zu tätigen. Zugegebenermaßen ist der Vordruck in dieser Hinsicht nicht eindeutig, aber das kann nicht der Grund sein, unrechtmäßig Kinderzulage zu kassieren. Eigenheimzulage wird ja erst einmal für alle 8 Jahre festgesetzt, nun hat das FA einen Rechtsfehler bemerkt und kann diesen korrigieren. Nebenbei: Eigenheimzulagenbescheide werden nicht geändert, sondern die Eigenheimzulage wird neu festgesetzt (liest sich professioneller bei einem Einspruchsschreiben) |
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