Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Spaltung §§ 123 ff UmwG
27.08.2007, 11:12
Beitrag: #1
Spaltung §§ 123 ff UmwG
Heut krieg ich mal die Krise...
Bin an einem Punkt, an dem ich irgendwie nicht mehr weiterkomme..

Sachverhalt:
A-GmbH spaltet zum 31.12.06 einen Teilbetrieb I ab auf eine neu zu gründende B-GmbH.
Bilanz A-GmbH vor Spaltung:

AKTIVA:
TBI 715
TBII 2173

PASSIVA:
gezKap 180
KapRL 577
SonstP 2.131

Stammkapital der B-GmbH soll 25 sein, von den sonst Passiva geht nichts mit auf die B-GmbH über.

Mein Problem:

Nehme ich nur die 25 neues Stammkapital aus dem alten Stammkapital raus? Oder mehr? Muss ja fast, da die KapitalRL ja nicht in voller Höhe ausreicht für TBI.
Dann habe ich eine Kapitalherabsetzung. Auch okay. Der Betrag geht in steuerliche Einlagekonto ein, oder? Bleibt also bei einer Ausschüttung steuerneutral?
Das Problem ist nämlich, dass die A-GmbH in 2007 eine Vorabausschüttung iHv 300 gemacht hat....Kapitalertragsteuer usw ist bereits abgeführt....

Steh ich nur jetzt auf dem Schlauch oder hab ich wirklich ein Problem?

-----------------
LG
Clematis
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
Spaltung §§ 123 ff UmwG - Clematis - 27.08.2007 11:12

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation