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VWL und getr. Veranlagung
17.05.2010, 22:02
Beitrag: #10
RE: VWL und getr. Veranlagung
Opa schrieb:Die EF bekommt aber die AN-Sparzulage und hat damit keinen Anspruch auf die WOP für die VL.
Wird nicht diese Frage zwischen Bausparkasse und FA geregelt?
Sprich: Du reichst den Antrag einfach ein, Prämie wird zunächst bewilligt (oder auch nicht) und nach Prüfung teilt das FA der BSpK mit, dass für die EF keine Prämienberechtigung besteht.

§ 4a Abs. 2 WoPG:
5 Die Wohnungsbauprämien-Anmeldung gilt als Steueranmeldung im Sinne der Abgabenordnung. 6 Das Finanzamt veranlaßt die Auszahlung an die Bausparkasse zugunsten der Prämienberechtigten durch die zuständige Bundeskasse.

Da das FA prüft und die Auszahlung "veranlaßt", dürfte da auch nichts schieflaufen. Außer dass Deine Mandanten auf Dich sauer sein könnten, falls sie eine bereits erhaltene Prämie teilweise zurückbezahlen müssen. Tongue
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VWL und getr. Veranlagung - Opa - 22.04.2010, 12:14
RE: VWL und getr. Veranlagung - Petz - 22.04.2010, 16:56
RE: VWL und getr. Veranlagung - Opa - 23.04.2010, 10:00
RE: VWL und getr. Veranlagung - tosch - 15.05.2010, 18:05
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RE: VWL und getr. Veranlagung - Opa - 17.05.2010, 18:40
RE: VWL und getr. Veranlagung - tosch - 17.05.2010 22:02

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