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VWL und getr. Veranlagung
17.05.2010, 18:31
Beitrag: #8
RE: VWL und getr. Veranlagung
Hallo,

das war doch schon die gesetzliche Regelung bei Einführung der vwL, wie es mal so schön hieß.

Ich wüsste auch nicht warum man das anders sehen sollte. Grundsätzlich werden Ehegatten zusammen veranlagt. Die getrennte Veranlagung ist ein Wahlrecht.
Wenn sie es wünschen steuerlich gesondert behandelt zu werden, dann in letzter Konsequenz eben auch bei den Zuschüssen und Förderungen, die unmittelbar mit dem Einkommensteuergesetz verknüpft sind.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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VWL und getr. Veranlagung - Opa - 22.04.2010, 12:14
RE: VWL und getr. Veranlagung - Petz - 22.04.2010, 16:56
RE: VWL und getr. Veranlagung - Opa - 23.04.2010, 10:00
RE: VWL und getr. Veranlagung - tosch - 15.05.2010, 18:05
RE: VWL und getr. Veranlagung - Opa - 17.05.2010, 10:54
RE: VWL und getr. Veranlagung - zaunkönig - 17.05.2010 18:31
RE: VWL und getr. Veranlagung - Opa - 17.05.2010, 18:40
RE: VWL und getr. Veranlagung - tosch - 17.05.2010, 22:02

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