Eigenheimzulage
|
27.08.2007, 09:43
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Eigenheimzulage
Hallo
Frage mich auch, welcher § zur Änderung angewendet wurde. Ich sehe eigentlich auch keinen Änderungsgrund, wenn nicht falsche Angaben im Antrag gemacht wurden. Das liegt hier nicht vor, da alle Kinder, die im Haushalt leben, angegeben wurden, jedoch keine Angaben über die Voraussetzungen zum Kinder FB. Die Angaben waren also "nur" unvollständig, aber nicht falsch. Das FA hat keine Nachfragen gestellt und wenn in der Steuererklärung keine falschen Angaben über seine "Nichtkinder" gemacht wurden, hat das FA eine falsche Rechtsauffassung vertreten bzw. damals nicht genug die Voraussetzungen geprüft, daher m.E. keine Änderungsmöglichkeit. Viele Grüße |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste