VWL und getr. Veranlagung
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17.05.2010, 15:57
Beitrag: #7
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RE: VWL und getr. Veranlagung
Ich bin total frustriert:
Habe gerade mit dem Hauptzuständigen für WoP der Schwäbisch Hall gesprochen: Laut Gesetz ist meine Auffassung vollkommen richtig. LEIDER: Im Kommentar zum WoPG 13. Auflage Stäuber/Walter ist beschrieben, dass die Eheleute wie Alleinstehende behandelt werden, sofern diese die getrennte Veranlagung § 26 a gewählt haben. Schlussfolgerung: Getrennte Veranlagung heißt jetzt: Beide müssen die Einkunftsgrenzen erfüllen.... Ich habe heute auch meinen WoP Antrag von 2009 durchgesehen, auf der Rückseite steht es auch noch ausdrücklich... habe echt gedacht es wäre ein Fehler... OK Thema leider durch (zumindest für mich) |
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VWL und getr. Veranlagung - Opa - 22.04.2010, 12:14
RE: VWL und getr. Veranlagung - Petz - 22.04.2010, 16:56
RE: VWL und getr. Veranlagung - Opa - 23.04.2010, 10:00
RE: VWL und getr. Veranlagung - RautenMiro - 15.05.2010, 11:48
RE: VWL und getr. Veranlagung - tosch - 15.05.2010, 18:05
RE: VWL und getr. Veranlagung - Opa - 17.05.2010, 10:54
RE: VWL und getr. Veranlagung - RautenMiro - 17.05.2010 15:57
RE: VWL und getr. Veranlagung - zaunkönig - 17.05.2010, 18:31
RE: VWL und getr. Veranlagung - Opa - 17.05.2010, 18:40
RE: VWL und getr. Veranlagung - tosch - 17.05.2010, 22:02
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