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VWL und getr. Veranlagung
15.05.2010, 11:48
Beitrag: #4
RE: VWL und getr. Veranlagung
Hallo in die Runde, jetzt gibt es meinen ersten Beitrag (Senf)

M.E.
Lösung § 2 a WoPG
Einkommensgrenze 51.200 bei Ehegatten
Die getrennte Veranlagung wäre unerheblich
Satz3: Bei Ehegatten ist das zu versteuernde Einkommen maßgebend, das sich bei einer ZV nach § 26b ergeben hat ODER falls eine VA nicht durgeführt wurde (ZV) ergeben WÜRDE.

GANZ DEUTLICH § 3 (3) WoPG
Ehegatten i.S. dieses Gesetzes.. welche nach § 26 b veranlagt werden...ODER falls keine ZV... die VORRAUSSETZUNGEN nach " 26 (1) S1 erfüllen.....

Also Lösung: WoP gibt es auch bei getr. Veranlagung

Grüße RautenMiro
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VWL und getr. Veranlagung - Opa - 22.04.2010, 12:14
RE: VWL und getr. Veranlagung - Petz - 22.04.2010, 16:56
RE: VWL und getr. Veranlagung - Opa - 23.04.2010, 10:00
RE: VWL und getr. Veranlagung - RautenMiro - 15.05.2010 11:48
RE: VWL und getr. Veranlagung - tosch - 15.05.2010, 18:05
RE: VWL und getr. Veranlagung - Opa - 17.05.2010, 10:54
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