Eigenheimzulage
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27.08.2007, 09:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.08.2007 09:21 von Hans-Christian.)
Beitrag: #2
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RE: Eigenheimzulage
Vorwitzig schrieb:Steuerpflichtiger, nicht verheiratet, beantragt Eigenheimzulage. In dem Formular gibt er an, dass bei ihm im Haushalt 4 Kinder wohnen, was auch zutrifft, allerdings sind nur zwei davon seine leiblichen Kinder. Die anderen beiden sind Kinder seine Lebensgefährtin. Ich würde Einspruch einlegen. Änderung ab 2007 ist o.K. Änderung rückwirkend, mit welcher Änderungsvorschrift? Es liegt keine neue Tatsache vor. Der Steuerpflichtige hat keine falschen Angaben gemacht. Er und das FA (!) hatte die Rechtsauffassung, dass die Kinderzulage gezahlt werden kann. Das er Kinderfreibetrag/Kindergeld für zwei Kinder nicht bekommt, hat er doch eindeutig erklärt durch kein Kreuz im Antrag. Was wäre, wenn er bei zwei (seinen) Kindern ein Kreuz gemacht hätte? Rein theoretisch. Wäre höchstens eine offenbare Unrichtigkeit des FA, die vergessen haben könnten, dies richtig zu bewerten. Dazu müßte das FA aber aufgefordert werden zu erklären, dass es dazu keine Überlegungen angestellt hat, also keine verkehrte Rechtsauffassung hatte. Und dann bin ich mal auf die Einspruchsentscheidung gespannt. mfg Dr. H.C. Freak |
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